Zwischenfälle und
Vorsichtsmaßnahmen
Was
können Anwesende bei einem großen Krampfanfall (Grand mal)
tun?
Anwesende sollten Ruhe bewahren. Es besteht keine größere
akute Gefahr. Das Kind weich und so lagern, dass es sich nicht verletzen kann,
gegebenfalls eine Brille abnehmen und beengende Kleidung lösen, auch mit der
Uhr auf die Dauer des Anfalls achten.
Man achte auch darauf, ob alle oder nur einzelne Glieder krampfen. Unnötig und eher schädlich ist ein Festhalten der Gliedmaßen oder eine Beatmung. Keinesfalls sollten ein Beißkeil oder Finger zwischen die Zähne geschoben werden oder Weckversuche unternommen werden.
Nach dem tonisch-klonischen Krampfereignis
bringe man das erschlaffte Kind gleich in eine stabile Seitenlage, damit es
keinen Speichel in die Luftwege einatmet.
Zur Anfallsunterbrechung bei länger anhaltendem Krampf,
besonders einem Anfallsstatus – werden heute meistens Lösungen
von Midazolam seitlich in den Mund – in eine
Backentasche – verabreicht (z.B. Buccolam®,
Applikationsspritzen mit 2,5/ 5/ 7,5/ 10 mg). Das
vorsorglich zur Krampfunterbechung rezeptierte Mittel wird von den Eltern in
der Regel spätestens nach einer Krampfdauer von 3 Minuten gegeben – es sei denn, es bestehen andere ärztliche
Anweisungen.
Ebenso erfolgreich kann auch ein Diazepam-Mikro-Klistier (z.B. Diazepam® Desitin- oder eine Stesolid®-rectal-tube zu 5 mg oder 10 mg) in der ärztlich empfohlenen Dosis dem Kind in den After gegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass das Klistier beim Herausziehen zusammengedrückt bleibt. Auch diese Gabe wirkt durch die rasche Aufnahme des Wirkstoffes schon nach 2 bis 4 Minuten.
Falls der Anfall sich wiederholt oder das Krampfen länger
als 5 Minuten (oder nach Diazepam- oder Midazolam-Gabe noch weitere 5 Minuten)
andauert, muss das Kind sofort in die nächste Kinderklinik oder Notfallambulanz
gebracht werden.
Nach dem Anfall und der nachfolgenden Bewusstlosigkeit
überwache und beruhige man das dann oft noch schwer ansprechbare und verwirrte
und gelegentlich unruhige Kind.
Bei Fieberkrämpfen
gelten besondere Vorsichtsregeln.
Auch bei allen anderen, meist weniger dramatischen Anfallsformen sollte man das Ende des Anfalls abwarten
und in der Regel nicht in das Anfallsgeschehen eingreifen, es sei denn, um zu
verhüten, dass das Kind bei eingeschränktem oder fehlendem Bewusstsein sich
selbst gefährdet. Man muss es deswegen gut begleiten und beobachten. Außerhalb
der Familie – etwa im Kindergarten oder in der Schule - sind zunächst die
Angehörigen zu benachrichtigen.
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