Ist der Genuss von
Alkohol gefährlich?
Kinder
sollten keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen. Dieses Gebot ist im frühen
Schulalter noch kein Problem. Von Jugendlichen im geselligen Kreis
Gleichaltriger ist es jedoch oft schwer zu befolgen.
Der
Alkohol selbst ist nicht anfallsauslösend. Der Abfall des Alkoholspiegels im
Organismus, besonders bei Alkoholgewöhnung, kann jedoch zu Entzugsanfällen
führen. Noch bedeutsamer ist, dass auch ein nur mäßiger Alkoholgenuß den Schlaf-Wach-Rhythmus verändern kann. Die nicht so seltenen Aufwach-Grand-mal-Anfälle bei Epilepsien im Jugendalter
sind oft die Folge eines Alkoholgenusses am Abend mit Verkürzung des
Nachtschlafes.
Man
muss diesen Jugendlichen von vornherein nahelegen, auf alkoholische Getränke
weitgehend zu verzichten - wenn nicht ganz, dann auf jeden Fall auf
hochprozentige Alkoholika. Geringe Mengen, wie ein Gläschen Bier oder Wein,
gelegentlich zu besonderen Anlässen genossen, werden fast immer ohne Folgen
bleiben, wenn danach der Nachtschlaf nicht wesentlich
gekürzt wird. Im Einzelfall ist der Rat des behandelnden Arztes, der sich auch
nach der Diagnose richtet, und der Einfluss der Angehörigen wichtig.
Entscheidend ist die Einsicht und Selbstdisziplin des Jugendlichen selbst.
Sind Vorsichtsnahmen
bei Sport und Spiel und auf der Straße notwendig?
Viele
Eltern leiden unter einem Zwiespalt. Sie wollen dem Kind die Freiheit lassen,
unbehindert zu spielen und auch im Sport mit ihren Freunden zu wetteifern.
Dagegen steht ihre Aufgabe, es vor Gefahren zu schützen, die es selbst nicht
sehen kann und oft nicht einsehen will.
Allgemeingültige
Regeln für notwendige Einschränkungen lassen sich nicht aufstellen. Sie richten
sich jeweils nach der Art der Anfälle, ihrer Häufigkeit, der Tageszeit ihres
Auftretens und ihren möglichen Auslösern. Auch nach
erfolgreicher Einstellung - bei weitgehend sicherer Anfallsfreiheit - können noch
Beschränkungen ratsam sein, etwa das Baden nur unter Aufsicht. Die Angehörigen,
die das Kind, seinen Bewegungsdrang und
alle Anfallsumstände am besten kennen, werden die Gefahren gut selbst
einschätzen können, sollten auftretende Probleme aber auch mit dem erfahrenen
Arzt besprechen. Und immer sind auch Sportlehrer und Übungsleiter über eine
Anfallsgefahr sowie über Vorsichts- und Notfallmaßnahmen zu unterrichten.
Weitgehend
ohne Beschränkungen sind möglich Rasensport, Ballspielen, Gymnastik und Bodenturnen.
Solange
Anfälle mit Bewusstseinsstörung auch am Tage vorkommen können, wird man das
Kind von Tätigkeiten und sportlichen Übungen fernhalten, die es bei diesen
Anfällen gefährden könnten, wie zum Beispiel Klettern, Schaukeln, Geräteturnen
und Schwimmen. Eine Begleitung im Straßenverkehr kann notwendig sein und eine
ständige enge Aufsicht beim Baden oder Wassersport.
Die
Gefahr des Ertrinkens wird von den Eltern oft unterschätzt. Ertrinken ist bei
Anfallskindern die häufigste unnatürliche Todesursache. So kann z.B. eine
flimmernde Wasserfläche fotogene Anfälle auslösen. Kinder,
die Anfälle mit Bewusstseinsverlust erleiden können, dürfen in einer Badewanne
nie allein gelassen werden. Größere Kinder sollten nur Duschen benutzen.
Schwimmen nicht im offenen Wasser und nur unter ständiger enger Aufsicht.
Brillen
sollten mit Kunststoffgläsern versehen sein. Selbstverständlich sollten - nicht
nur von Anfallskindern - beim Reiten, Schlittschuhlaufen, Inline-Skating und
Fahrradfahren Schutzkappen bzw. -helme getragen werden, und auf
Wasserfahrzeugen sichere Schwimmwesten.
Siehe
dazu auch: Ist bei der Berufswahl etwas zu beachten? Kann mit 18 Jahren der Führerschein erworben werden?
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