Psychosoziale
Fragen
Was sagen wir unserem
Kind?
Dem
Kind wird man seinem Alter und seiner Einsicht entsprechend seine Erkrankung
erklären, damit es das regelmäßige Einnehmen und die ärztlichen Untersuchungen,
auch Einschränkungen etwa beim Sport, selbst für nötig hält. Auf seine Fragen
sollte man immer eingehen und klare Antworten geben. Dass es dabei die Sorge
der Eltern spürt, ist normal und auch wichtig. Doch sollte dabei eine zu
häufige Erwähnung und übertriebene Zuwendung vermieden werden, die zu einer
Ausnahmestellung des Kindes führt. Unter der Behandlung anfallsfreie Kinder
unterscheiden sich nicht von anderen Kindern und können weitgehend normal
belastet werden. Bei gutartigen Epilepsien kann man auch eine Heilung erwarten.
Diese Einstellung und Zuversicht sollte das Kind spüren.
Was sagen wir der
Erzieherin oder dem Lehrer?
Wenn
ein Kind im Kindergarten oder in der Schule Anfälle erleiden kann, müssen
Erzieherinnen oder Lehrer darauf vorbereitet und mit den erforderlichen
Notfallmaßnahmen vertraut sein. Oft werden sie auch dankbar sein für
Informationsschriften oder Tips auf Internetseiten, die speziell das
Anfallsleiden des Kindes beleuchten. Auch wenn es anfallsfrei bleibt, sollten
die Eltern Kindergärtnerinnen oder Klassenlehrer/-lehrerinnen in die Behandlung
einbeziehen und mit ihnen die Entwicklungsschritte des Kindes gemeinsam
verfolgen, besonders bei gelegentlich bestehenden Teilleistungsstörungen. Auch
Nebenwirkungen der Medikamente können so gemeinsam ermittelt werden. Dazu
siehe: Informationsblatt für Betreuer von Kindern bei
Anfällen in Abwesenheit der Eltern
Wenn
aus dem Schlaf heraus Anfälle auftreten können, ist eine Unterrichtung der
Erzieherin bei Mittagsruhe im Kindergarten oder der Lehrkräfte bei
Klassenfahrten mit Übernachtungen notwendig. Auf Klassenfahrten müssen ein
ungestörter, ausreichender Schlaf und die regelmäßige Einnahme der Medikamente
gesichert sein. Meistens wird es den Eltern gelingen, engagierte Lehrer zur
Mitarbeit zu bewegen, weil die Teilnahme für die soziale Entwicklung der Kinder
wichtig ist. Notfalls kann die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder in
einem Zweibettzimmer zusammen mit einem vertrauten Mitschüler, bei jüngeren
Kindern mit einem begleitenden Elternteil die Teilnahme ermöglichen. Dazu
siehe: www.epilepsie-lehrerpaket.de/docs/426_klassenfahrten.html Im übrigen sollte auch in der Schule - wie im
Kreise der Familie - das Kind nicht bevorzugt behandelt oder weniger belastet
werden als andere Kinder. Eine Ausnahmestellung könnte seiner Entwicklung
schaden.
Die
meisten Kinder mit Epilepsien entsprechen in ihrer Intelligenz und ihrem
schulischen Leistungsvermögen den gesunden Gleichaltrigen. Sie sind nicht
lernbehindert und können in jeder Schulart dem Unterricht folgen. Zu einem
großen Teil (Angaben zwischen 30 und 70
Prozent) kann bei ihnen jedoch die Lernfähigkeit eingeschränkt sein durch
Störungen der Aufmerksamkeit und Wahrnehmung, der Konzentration, des
Gedächtnisses und der Motorik. Solche Teilleistungsstörungen
und in deren Folge auch oft Verhaltensstörungen der Kinder und Jugendlichen
können bedingt sein durch die Erkrankung selbst, z.B. ursächliche fokale
Hirnschäden, erhebliche epileptogene Aktivität , häufige Anfälle, zusätzlich auch durch eine notwendige
anfallsverhütende Medikation, besonders bei einer erforderlichen höheren
Dosierung. Wenn erhebliche Lernbehinderungen durch Hirnschäden bestehen, sind
diese Schäden in der Regel nicht die Folge, sondern die Ursache des
Anfallsleidens.
Zu
"Epilepsie und Schule" siehe www.epilepsie-lehrerpaket.de und
www.dgfe.info/home
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