Psychosoziale Fragen

 

Was sagen wir unserem Kind?

Dem Kind wird man seinem Alter und seiner Einsicht entsprechend seine Erkrankung erklären, damit es das regelmäßige Einnehmen und die ärztlichen Untersuchungen, auch Einschränkungen etwa beim Sport, selbst für nötig hält. Auf seine Fragen sollte man immer eingehen und klare Antworten geben. Dass es dabei die Sorge der Eltern spürt, ist normal und auch wichtig. Doch sollte dabei eine zu häufige Erwähnung und übertriebene Zuwendung vermieden werden, die zu einer Ausnahmestellung des Kindes führt. Unter der Behandlung anfallsfreie Kinder unterscheiden sich nicht von anderen Kindern und können weitgehend normal belastet werden. Bei gutartigen Epilepsien kann man auch eine Heilung erwarten. Diese Einstellung und Zuversicht sollte das Kind spüren.

Was sagen wir der Erzieherin oder dem Lehrer?

Wenn ein Kind im Kindergarten oder in der Schule Anfälle erleiden kann, müssen Erzieherinnen oder Lehrer darauf vorbereitet und mit den erforderlichen Notfallmaßnahmen vertraut sein. Oft werden sie auch dankbar sein für Informationsschriften oder Tips auf Internetseiten, die speziell das Anfallsleiden des Kindes beleuchten. Auch wenn es anfallsfrei bleibt, sollten die Eltern Kindergärtnerinnen oder Klassenlehrer/-lehrerinnen in die Behandlung einbeziehen und mit ihnen die Entwicklungsschritte des Kindes gemeinsam verfolgen, besonders bei gelegentlich bestehenden Teilleistungsstörungen. Auch Nebenwirkungen der Medikamente können so gemeinsam ermittelt werden. Dazu siehe: Informationsblatt für Betreuer von Kindern bei Anfällen in Abwesenheit der Eltern

Wenn aus dem Schlaf heraus Anfälle auftreten können, ist eine Unterrichtung der Erzieherin bei Mittagsruhe im Kindergarten oder der Lehrkräfte bei Klassenfahrten mit Übernachtungen notwendig. Auf Klassenfahrten müssen ein ungestörter, ausreichender Schlaf und die regelmäßige Einnahme der Medikamente gesichert sein. Meistens wird es den Eltern gelingen, engagierte Lehrer zur Mitarbeit zu bewegen, weil die Teilnahme für die soziale Entwicklung der Kinder wichtig ist. Notfalls kann die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder in einem Zweibettzimmer zusammen mit einem vertrauten Mitschüler, bei jüngeren Kindern mit einem begleitenden Elternteil die Teilnahme ermöglichen. Dazu siehe:  www.epilepsie-lehrerpaket.de/docs/426_klassenfahrten.html  Im übrigen sollte auch in der Schule - wie im Kreise der Familie - das Kind nicht bevorzugt behandelt oder weniger belastet werden als andere Kinder. Eine Ausnahmestellung könnte seiner Entwicklung schaden.

Die meisten Kinder mit Epilepsien entsprechen in ihrer Intelligenz und ihrem schulischen Leistungsvermögen den gesunden Gleichaltrigen. Sie sind nicht lernbehindert und können in jeder Schulart dem Unterricht folgen. Zu einem großen Teil  (Angaben zwischen 30 und 70 Prozent) kann bei ihnen jedoch die Lernfähigkeit eingeschränkt sein durch Störungen der Aufmerksamkeit und Wahrnehmung, der Konzentration, des Gedächtnisses und der Motorik. Solche Teilleistungsstörungen und in deren Folge auch oft Verhaltensstörungen der Kinder und Jugendlichen können bedingt sein durch die Erkrankung selbst, z.B. ursächliche fokale Hirnschäden, erhebliche epileptogene Aktivität , häufige Anfälle, zusätzlich auch durch eine notwendige anfallsverhütende Medikation, besonders bei einer erforderlichen höheren Dosierung. Wenn erhebliche Lernbehinderungen durch Hirnschäden bestehen, sind diese Schäden in der Regel nicht die Folge, sondern die Ursache des Anfallsleidens.

Zu "Epilepsie und Schule" siehe   www.epilepsie-lehrerpaket.de   und    www.dgfe.info/home 

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