Ist
bei der Berufswahl etwas zu beachten?
Epilepsien
des Kleinkindalters und frühen Schulalters von gutartiger
Verlaufsform sind bis zum Ende der Schulzeit in der Regel geheilt. Die
Jugendlichen können dann jeden Beruf erlernen.
Gelegentlich
sind noch Rückfälle möglich. Deswegen sollte möglichst von Berufen mit
Absturzgefahr oder Schichtarbeit abgesehen werden.
Bei
Epilepsien mit primär generalisierten Anfällen des
Jugendalters besteht auch noch im
Ausbildungs- und Erwachsenenalter die Gefahr von Aufwach-Anfällen, auch nach
langjähriger Anfallsfreiheit. Besonders diesen Jugendlichen ist von Berufen
abzuraten, die Schicht- und Nachtarbeit verlangen, oder für die ein möglicher Führerscheinverlust von erheblicher Bedeutung wäre.
Auch
Jugendliche, die trotz Behandlung noch gelegentlich Anfälle erleiden, sind für
viele Berufe voll einsetzbar. Bei der Wahl wird man Häufigkeit und Art dieser
Anfälle berücksichtigen, vielleicht auch anfallsauslösende Umstände.
Bei
andauernder Anfallsneigung mit Bewusstseinsstörung sind Berufe mit
Absturzgefahr nicht geeignet, etwa wie Dachdecker, Kaminkehrer, Gerüstbauer,
oder mit Personenbeförderung wie Kraftfahrer, Pilot oder Lokomotivführer.
Bei
der Vielfalt der Möglichkeiten sind generelle Empfehlungen nicht zu geben. Dies
gilt besonders für ungünstige Epilepsieverläufe, meist
verbunden mit vorgegebenen oder resultierenden weitergehenden Behinderungen. In
diesen Fällen helfen oft darauf spezialisierte Einrichtungen, siehe z. B. www.bbw-bethel.de
und www.diakonie-kork.de .
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