Kann mit 18 Jahren der Führerschein
erworben werden?
Von Führerscheinbewerbern mit Epilepsien wird in der Regel von der
Straßenverkehrsbehörde das Gutachten eines Neurologen verlangt. In Deutschland
gelten für diese Begutachtung "Leitlinien", die vom Bundesministerium
für Verkehr herausgegeben werden. Diese Schriften und weitere Hinweise sind
erhältlich über die Informationsstellen, oder siehe www.epilepsie-selbsthilfegruppe-hamburg