Was ist zu tun, wenn einmal eine Einnahme versäumt wird?
Ein einmaliges Versäumnis
der Einnahme hat meist noch keinen Anfall zur Folge. Trotzdem muss die
versäumte Einnahme sofort in unveränderter Dosis nachgeholt werden, auch
unabhängig von einer Mahlzeit. Ein Wecken des Kindes zur Einnahme aus dem
Tiefschlaf sollte jedoch vermieden werden, weil dadurch ein Anfall
hervorgerufen werden kann. Wenn das Versäumnis erst bei der nächsten Einnahme
auffällt, kann man meistens neben der dann üblichen Dosis die Hälfte der
versäumten Dosis zusätzlich geben - falls nicht der behandelnde Arzt etwas
anderes vorschreibt, was erfragt werden sollte. Bei noch längerer Versäumnis
sollte man telefonisch besonderen ärztlichen Rat einholen.
Wenn nach versäumten
Einnahmen erneut oder vermehrt Anfälle auftreten, darf dem behandelnden Epileptologen das Versäumnis nicht verschwiegen werden. Ein
Verschweigen kann unnötige Dosiserhöhungen oder einen unzweckmäßigen Medikamentenwechsel
zur Folge haben.
Was ist bei Beendigung der Medikation zu beachten?
Nur nach Anfällen im
Neugeborenenalter werden Antikonvulsiva schon nach 2 bis 12 Wochen
Anfallsfreiheit abgesetzt.
In der Regel wird eine
Langzeit-Medikation auch bei Anfallsfreiheit im Kindesalter mindestens 2 bis 3
Jahre verabreicht, bei symptomatischen Epilepsien meist
länger.
Besonders bei den im
Kindesalter häufigen gutartigen Epilepsien kann
gelegentlich eine Verminderung der Dosis oder eine Beendigung der Einnahme auch
schon vorher erfolgen.
Die Anfallsbereitschaft
lässt sich z. B. bei kindlichen pyknoleptischen
Absence-Epilepsien nach dem EEG-Befund meistens gut abschätzen. Bei fokalen
Epilepsien (Herdepilepsien) ist das EEG dazu von oft nur geringer
Bedeutung. Ein Absetzen ist zum Beispiel bei Rolando-Epilepsien auch möglich,
wenn im EEG weiterhin fokale epilepsietypische Potentiale nachzuweisen sind..
Eine Beendigung der
Medikation, das Weglassen ("Absetzen") der Medikamente nach einer
Langzeitbehandlung, kann nur "ausschleichend" in Schritten einer
allmählichen Dosisverminderung erfolgen. Jeder Schritt ist dabei zunächst ein
Versuch. Vor einer weiteren Dosisverminderung wird man mindestens einige Wochen
abwarten und wird oft auch - besonders bei Gefahr primär generalisierter
Anfälle -
EEG-Kontrollen durchführen.
Eine Behandlung mit
mehreren Mitteln wird man zunächst auf eine Behandlung mit dem vermutlich
wirksamsten Wirkstoff zurückführen, also auf eine Monotherapie. Auch das Absetzen einer
Monotherapie beansprucht mindestens 3, meist 6 bis 12 Monate. Die Beobachtung
des Kindes, die gewissenhafte Einnahme und ein ausreichender Schlaf sind in
dieser Zeit weiterhin wichtig. Die Dosisverminderungen werden dabei meist im
Abstand von 1-2 Monaten vorgenommen.
Auch nach völligem Absetzen
der Medikation sind noch EEG-Kontrollen sinnvoll, weil die Anfallsbereitschaft
sich wieder verstärken kann.
Nach einer amerikanischen
Untersuchung ist nach dem Absetzen der Medikation nach einer Anfallsfreiheit
von mindestens 2 Jahren und normalisiertem EEG mit einem Wiederauftreten von
Anfällen in etwa 30% zu rechnen, wenn Kinder mit ungestörter neurologischer und
intellektueller Entwicklung von Epilepsien mit nur einem Anfallstyp (z.B. nur einfach-fokalen Anfälle oder primär generalisierten
Anfällen)
betroffen sind. Bei Vorliegen von neurologischen Entwicklungsstörungen
(z.B.einer Spastik oder geistigen Behinderung) betrage das Risiko in diesen
Fällen 40 Prozent.
Nächste Seite: Laboruntersuchungen
Zur Fragenübersicht betr. Behandlung